Erklärung der Kommission Iustitia et pax der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina vom 10. Dezember
anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte
Die Kommission Iustitia et pax der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina verfolgt seit fast zwei Jahrzehnten die Situation der Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina und sieht sich in der Pflicht, sowohl die einheimische als auch die internationale Öffentlichkeit, anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte, mit dieser Erklärung darüber zu informieren.
Dies tut sie insbesondere in Namen all jener Menschen, die wegen der Nichterfüllung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, die kontinuierlich und landesweit in ganz Bosnien und Herzegowina verletzt werden, leiden und vieles erdulden müssen.
1. Die Kommission erinnert an die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, in der darauf hingewiesen wird, dass Katholiken sich in ihrer Loyalität gegenüber ihrem Vaterland verpflichtet fühlen sollen. Dass sie verpflichtet sind, ihre bürgerlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und das gemeinsame Wohl zu fördern. Ihre Meinungsgültigkeit sollen sie wirkungsvoll so gestalten, damit die Verwaltung durch die Zivilmacht stets gerecht sei, die Gesetze im Einklang mit Moralvorschriften stehen und somit dem allgemeinen Gemeinwohl dienen.
Die Katholiken sollen bemüht sein, mit allen Menschen guten Willens zusammenzuarbeiten und das Wahre, das Gerechte, das Heilige und der Liebe würdige, zu fördern (AA 14).
2. Ebenso erinnert die Kommission an Worte von Papst Benedikt XVI aus seinem Aufruf, gerichtet an alle Länder der Welt, vor den Vereinten Nationen am 18. April 2004: „Jedes Land ist dafür verantwortlich, seine Bewohner vor ernsten und ständigen Verletzungen der Menschenrechte und humanitären Krisen zu schützen....; wenn die Länder dazu selbst nicht in der Lage sind, muss die internationale Gemeinschaft intervenieren – auf legalem Weg, wie es in der Charta der Vereinten Nationen und anderen internationalen Dokumenten definiert ist….; das Respektieren der Menschenrechte ist der beste Weg zur Abschaffung der Unterschiede der Länder untereinander und innerhalb der sozialen Schichten. Dadurch wird mehr Sicherheit für alle erreicht werden.“
Die Kommission erinnert ebenfalls an die Worte von Papst Franziskus: „Nur derjenige, der mit Liebe dient und den dicken Schleier der Gleichgültigkeit überwindet, der den Verstand und das Herz verwischt, kann den Frieden aufbauen“.
3. Die Kommission erinnert daran, dass die Päpste und der Heilige Stuhl, vor allem in den letzten Jahrzehnten, auch die Ereignisse der Kirche von Bosnien und Herzegowina, den rechtlichen Status der Katholischen Kirche in Bosnien und Herzegowina, die Folgen des Krieges, das (nicht)respektieren der Menschenrechte, den Prozess der Rückkehr der vertriebenen Flüchtlinge, den Wiederaufbau der Pfarrgemeinden und Bistumsgemeinschaften, aufmerksam mitverfolgen und beobachten.
Ebenso erinnert die Kommission an die große Besorgnis von Papst Johannes Paul II (1) zur nicht gelösten Frage der Geflüchteten und Vertriebenen aus der Region Banja Luka, aus Bosanska Posavina und anderen Teilen von Bosnien und Herzegowina, die immer noch auf eine sichere Rückkehr in ihre Heimat warten, um dort ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
Bosnien und Herzegowina muß ohne Zögern den Weg des Friedens und der Gerechtigkeit einschlagen. Das Land benötigt dringend die gesetzliche Gleichberechtigung aller und das wirkliche Respektieren des Nächsten. Das Schaffen der Voraussetzungen für ein aufrichtiges Verzeihen und eine glaubwürdige Versöhnung ist dringend erforderlich.
4. Die Kommission erinnert daran, dass Bosnien und Herzegowina die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet hat. Damit hat sich das Land zur wirksamen Durchsetzung des Schutzes der Menschenrechte in seinem Landeszuständigkeitsbereich verpflichtet.
Wir sind dazu verpflichtet darauf aufmerksam zu machen, dass die heutigen geografischen, gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, religiösen und sicherheits-rechtlichen Bereiche zahlreiche Beispiele der Verachtung, der Vernachlässigung und Verletzung unzähliger Menschenrechte beinhalten, und diese leider auch ständig ihre Anwendung finden.
Die Kommission erinnert daran, dass im Art. 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich festgelegt ist, dass:
„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat“.
Die Kommission macht auf einige grundlegende Probleme in unserem Land aufmerksam:
- Nichtexistieren eines demokratischen, eines modernen, eines funktionierenden und eines Rechtsstaates;
- Nichtvorhandensein ausreichenden Willens, sowohl bei den internationalen als auch einheimischen Regierungsvertreter, für die offensichtliche Notwendigkeit der Änderung des allgemeinen Rahmenvertrages für den Frieden in Bosnien und Herzegowina und Schaffung besserer Verfassungslösungen für das ganze Land;
- Mangel an Prinzipien bei internationalen und einheimischen Politikern;
- Ungleichheit und Ungleichberechtigung der drei konstitutiven Völker im gesamten Staat Bosnien und Herzegowina;
- Institutionelle Benachteiligung der nationalen Minderheiten;
- Majorisierung der Mehrheit über die Minderheit;
- Absichtliche Verhinderung und unzureichende politische, rechtliche und materielle Unterstützung für eine nachhaltige Rückkehr der vertriebenen und geflüchteten Menschen, insbesondere in der Entität RS;
- Offensichtliche Korruption und Kriminalität;
- Große Arbeitslosigkeit insbesondere bei jungen Menschen und schwere wirtschaftliche Situation, die eine regelrechte Massenflucht und Verlassen des
Landes hervorgerufen und als Folge haben;
- Zunehmende Kleinmütigkeit und allgemeine Resignation;
- Nichtvorhandensein der nationalen Überlebensstrategie insbesondere für die Kroaten-Katholiken in Bosnien und Herzegowina landesweit;
- Unmöglichkeit der Realisierung der konstitutiven Rechte aller drei Volksgruppen, vor allem aber der kroatischen Bevölkerung auf dem Gebiet der RS;
- Erniedrigende und frustrierende Lage der wenigen Kroaten in der RS, deren weitere Existenz vom totalen Verschwinden dieses konstitutiven Volkes in der RS, bedroht ist;
- Die Nichtakzeptanz der Konstitutivität des kroatischen Volkes von Seiten der herrschenden politischen Elite unter den Serben und Bosniaken;
- Nichtexistenz der Systempflege und rechtlicher Rahmenbedingungen für die Lösung des Armutsproblems.
5. Die Kommission ist der Meinung, dass der international anerkannte Staat Bosnien und Herzegowina ausschließlich als multiethnisches Land gleichberechtigter Völker und Bürger möglich ist.
Zum Erhalt der Zukunft des Landes, schlägt die Kommission vor:
- Eine notwenige, entschlossene und systematische Korrektur der bisherigen Ungerechtigkeiten – vor allem gegenüber den sog. ethnischen „Minderheiten“;
- Eine systematische und gesetzlich verankerte Förderung der Gleichberechtigung in der Praxis;
- Die Notwendigkeit der größeren und entschlosseneren Reintegration der existierenden staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Strukturen;
- Eine stärkere Unterstützung einer nachhaltigen Rückkehr aller Vertriebenen und Geflüchteten, die es wünschen, insbesondere der Katholiken, denen im bisherigen Rückkehrprozess die geringste Unterstützung geboten wurde (schätzungsweise sind von 67% der Vertriebenen lediglich 3% zurückgekehrt);
- Eine entschlossenere und intensivere Verteidigung aller persönlichen und kollektiven Menschenrechte, besonders in jenen zahlreichen Fällen, in denen Menschenrechte regelrecht mit Füßen getreten werden (Recht auf Eigentum, Recht auf Arbeit und Schutz vor Arbeitslosigkeit, das Recht sein Land zu verwalten, das Recht auf seine eigene Sprache, das Recht auf den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im eigenen Land; das Recht auf gleichen rechtlichen Schutz ohne Diskriminierung, das Recht auf eine gerechte und angemessene Arbeitsentschädigung und ein menschenwürdiges Leben).
Die Kommission setzt sich für eine tiefgreifende Reform ein mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen Staates, der allen, innerhalb seines landesweiten Territoriums, sämtliche grundlegende persönliche und kollektive Menschenrechte garantiert.
In Sarajevo, am 10. Dezember 2016
Msgr. Franjo Komarica, Bischof von Banja Luka
Der Vorsitzende der Kommission Iustitia et Pax
-------------------
(1) Aus der Rede des Papstes Johannes Paul II vom 27. II. 2004, die an den Botschafter von Bosnien und Herzegowina, Miroslav Palameta, gerichtet wurde.